Rechtsprechung
BVerwG, 22.07.1980 - 2 B 27.80 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde bei abweichender Beantwortung einer Rechtsfrage von Vergleichsentscheidungen - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage als Voraussetzung für die Begündetheit einer Beschwerde - Einzelfallabhängigkeit der Haftung eines Postbeamten ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1979 - I A 258/78
- BVerwG, 22.07.1980 - 2 B 27.80
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- BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 14.75
Schalterdienst der Deutschen Bundespost - Beweislast bei Kassenfehlbestand - …
Auszug aus BVerwG, 22.07.1980 - 2 B 27.80
Zu Unrecht meint die Beschwerde zunächst, das Berufungsgericht weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 14.77 - (BVerwGE 52, 255) und vom 15. September 1977 - BVerwG 2 C 30.75 - (Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 24) ab, weil es dem im Schalterdienst der Deutschen Bundespost tätigen Beklagten mit Rücksicht auf die außergewöhnliche Höhe des Kassenfehlbestandes von 1 000 DM keine Beweiserleichterung gewährt habe und "nicht auf die vom Bundesverwaltungsgericht geforderte Gesamtschau aller einzelnen Entlastungsmomente abstellt".Es hat sich unter sorgfältiger Würdigung der Besonderheiten des vorliegenden Einzelfalles unter anderem davon leiten lassen, "ob der festgestellte Fehlbetrag sich im Rahmen der auch bei anderen vergleichbaren Schalterbeamten auftretenden Minderbeträge hält" (BVerwGE 52, 255 [264]).
- BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77
Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit einer mündlichen Verhandlung - …
Auszug aus BVerwG, 22.07.1980 - 2 B 27.80
Zu Unrecht meint die Beschwerde zunächst, das Berufungsgericht weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 14.77 - (BVerwGE 52, 255) und vom 15. September 1977 - BVerwG 2 C 30.75 - (Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 24) ab, weil es dem im Schalterdienst der Deutschen Bundespost tätigen Beklagten mit Rücksicht auf die außergewöhnliche Höhe des Kassenfehlbestandes von 1 000 DM keine Beweiserleichterung gewährt habe und "nicht auf die vom Bundesverwaltungsgericht geforderte Gesamtschau aller einzelnen Entlastungsmomente abstellt". - BVerwG, 15.09.1977 - 2 C 30.75
Beamter im Kassendienst - Haftung für Fehlbestände - Verteilung der Beweislast
Auszug aus BVerwG, 22.07.1980 - 2 B 27.80
Zu Unrecht meint die Beschwerde zunächst, das Berufungsgericht weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 14.77 - (BVerwGE 52, 255) und vom 15. September 1977 - BVerwG 2 C 30.75 - (Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 24) ab, weil es dem im Schalterdienst der Deutschen Bundespost tätigen Beklagten mit Rücksicht auf die außergewöhnliche Höhe des Kassenfehlbestandes von 1 000 DM keine Beweiserleichterung gewährt habe und "nicht auf die vom Bundesverwaltungsgericht geforderte Gesamtschau aller einzelnen Entlastungsmomente abstellt".
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 22.07.1980 - 2 B 27.80
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]). - BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
Auszug aus BVerwG, 22.07.1980 - 2 B 27.80
Ob die Tatsachenwürdigung durch das Berufungsgericht zutreffend ist oder nicht, ist für die Frage der Abweichung ohne Bedeutung (vgl. Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128] und vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 -). - BVerwG, 15.09.1977 - 2 C 37.75
Anwendbarkeit der Beweislastregel des § 282 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei …
Auszug aus BVerwG, 22.07.1980 - 2 B 27.80
Wann ein Kassenfehlbestand sich nicht mehr im Rahmen der sonst bei dem jeweiligen Beamten und auch bei vergleichbaren Beamten auftretenden Minderbeträge hält und ob im konkreten Fall unter Berücksichtigung der weiteren in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts herausgearbeiteten Grundsätze eine Haftung begründet ist, hängt - wie bereits in der angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt ist (vgl. auch die weiteren Urteile vom 15. September 1977 - BVerwG 2 C 31.75 -, - BVerwG 2 C 35.75 -, - BVerwG 2 C 37.75 - [Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 24] und - BVerwG 2 C 41.74 - [Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 25]) - von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab, die der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zu verleihen vermögen. - BVerwG, 15.09.1977 - 2 C 35.75
Anwendbarkeit der Beweislastregel des § 282 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei …
Auszug aus BVerwG, 22.07.1980 - 2 B 27.80
Wann ein Kassenfehlbestand sich nicht mehr im Rahmen der sonst bei dem jeweiligen Beamten und auch bei vergleichbaren Beamten auftretenden Minderbeträge hält und ob im konkreten Fall unter Berücksichtigung der weiteren in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts herausgearbeiteten Grundsätze eine Haftung begründet ist, hängt - wie bereits in der angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt ist (vgl. auch die weiteren Urteile vom 15. September 1977 - BVerwG 2 C 31.75 -, - BVerwG 2 C 35.75 -, - BVerwG 2 C 37.75 - [Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 24] und - BVerwG 2 C 41.74 - [Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 25]) - von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab, die der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zu verleihen vermögen. - BVerwG, 15.09.1977 - 2 C 31.75
Anwendbarkeit der Beweislastregel des § 282 BGB bei Beamtentätigkeit im …
Auszug aus BVerwG, 22.07.1980 - 2 B 27.80
Wann ein Kassenfehlbestand sich nicht mehr im Rahmen der sonst bei dem jeweiligen Beamten und auch bei vergleichbaren Beamten auftretenden Minderbeträge hält und ob im konkreten Fall unter Berücksichtigung der weiteren in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts herausgearbeiteten Grundsätze eine Haftung begründet ist, hängt - wie bereits in der angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt ist (vgl. auch die weiteren Urteile vom 15. September 1977 - BVerwG 2 C 31.75 -, - BVerwG 2 C 35.75 -, - BVerwG 2 C 37.75 - [Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 24] und - BVerwG 2 C 41.74 - [Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 25]) - von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab, die der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zu verleihen vermögen. - BVerwG, 15.09.1977 - II C 41.74
Zahlung eines Kassenfehlbestands - Verletzung von Amtspflichten
Auszug aus BVerwG, 22.07.1980 - 2 B 27.80
Wann ein Kassenfehlbestand sich nicht mehr im Rahmen der sonst bei dem jeweiligen Beamten und auch bei vergleichbaren Beamten auftretenden Minderbeträge hält und ob im konkreten Fall unter Berücksichtigung der weiteren in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts herausgearbeiteten Grundsätze eine Haftung begründet ist, hängt - wie bereits in der angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt ist (vgl. auch die weiteren Urteile vom 15. September 1977 - BVerwG 2 C 31.75 -, - BVerwG 2 C 35.75 -, - BVerwG 2 C 37.75 - [Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 24] und - BVerwG 2 C 41.74 - [Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 25]) - von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab, die der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zu verleihen vermögen. - BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74
Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus BVerwG, 22.07.1980 - 2 B 27.80
Ob die Tatsachenwürdigung durch das Berufungsgericht zutreffend ist oder nicht, ist für die Frage der Abweichung ohne Bedeutung (vgl. Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128] und vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 -).